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   KG, 20.11.2015 - 6 U 15/14   

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https://dejure.org/2015,70122
KG, 20.11.2015 - 6 U 15/14 (https://dejure.org/2015,70122)
KG, Entscheidung vom 20.11.2015 - 6 U 15/14 (https://dejure.org/2015,70122)
KG, Entscheidung vom 20. November 2015 - 6 U 15/14 (https://dejure.org/2015,70122)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    Krankentagegeldversicherung: Eintritt der Berufsunfähigkeit trotz Möglichkeit der Besserung des Gesundheitszustandes

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Feststellung der Berufsunfähigkeit eines Oberarztes für Anästhesie auf einer Intensivstation

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 22.01.1992 - IV ZR 59/91

    Rückgewähranspruch des Versicherers bei Rentenbezug des Versicherungsnehmers in

    Auszug aus KG, 20.11.2015 - 6 U 15/14
    Diese Gesichtspunkte haben den Bundesgerichtshof zu der Auffassung bewegt, die Klauseln in der Krankentagegeldversicherung über eine Beendigung des Versicherungsverhältnisses bei Eintritt von Berufsunfähigkeit wegen unangemessener Benachteiligung für unwirksam zu erachten (vgl. BGHZ 117, 92 ff = NJW 1992, 1164 ff - zitiert nach juris: Rdnr. 18, 19; BGH VersR 1992, 479 ff - zitiert nach juris: Rdnr. 17), weil eine Gesundheitsbesserung zur Beendigung der Berufsfähigkeit führen könnte.

    Durch Berufsunfähigkeit entstehende Schutzbedürftigkeit ist von vornherein nicht Gegenstand einer Krankentagegeldversicherung (vgl. BGHZ 117, 92 ff = NJW 1992, 1164 ff - zitiert nach juris: Rdnr. 30).

    Sie hat auch nicht die Aufgabe, eine Lücke zwischen Leistungen aus der BU-Versicherung und dem bisherigen Verdienst zu füllen (vgl. BGHZ 117, 92 ff = NJW 1992, 1164 ff - zitiert nach juris: Rdnr. 30).

  • BGH, 30.06.2010 - IV ZR 163/09

    Krankentagegeldversicherung: Beweislast des Versicherungsnehmers für Eintritt und

    Auszug aus KG, 20.11.2015 - 6 U 15/14
    Dies entspricht auch der Auslegung des Bundesgerichtshofs in ständiger Rechtsprechung, wonach sich die Prognose "vorübergehend" und die Prognose "auf nicht absehbare Zeit" spiegelbildlich zueinander verhalten (vgl. BGHZ 186, 115 ff = VersR 2010, 1171 = NJW 2010, 3657 - zitiert nach juris: Rdnr. 32; BGH VersR 1989, 392 - zitiert nach juris: Rdnr. 29).

    Der Kläger misst der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGHZ 186, 115 ff - zitiert nach juris: Rdnr. 30, BGH VersR 2012, 981 f. - zitiert nach juris: Rdnr. 9, 12) zur Möglichkeit einer ins Gewicht fallenden Besserung des Gesundheitszustandes eine fehlerhafte Bedeutung bei.

  • BGH, 25.01.1989 - IVa ZR 178/87

    Gewährung von Krankentagegeld aus einer privaten

    Auszug aus KG, 20.11.2015 - 6 U 15/14
    Dies entspricht auch der Auslegung des Bundesgerichtshofs in ständiger Rechtsprechung, wonach sich die Prognose "vorübergehend" und die Prognose "auf nicht absehbare Zeit" spiegelbildlich zueinander verhalten (vgl. BGHZ 186, 115 ff = VersR 2010, 1171 = NJW 2010, 3657 - zitiert nach juris: Rdnr. 32; BGH VersR 1989, 392 - zitiert nach juris: Rdnr. 29).

    Es verbleibt deshalb bei dem Grundsatz, dass derjenige, der eine Berufsunfähigkeitsrente von einem Träger der gesetzlichen Rentenversicherung bezieht oder von einem Privatversicherer, nachgewiesen hat, dass er dauernd oder zumindest auf nicht absehbare Zeit in seiner Erwerbsfähigkeit beeinträchtigt ist (vgl. BGH VersR 1989, 392 - zitiert nach juris: Rdnr. 29).

  • BGH, 12.07.1989 - IVa ZR 201/88

    Verlust der Versicherungsfähigkeit in der Krankentagegeldversicherung bei Bezug

    Auszug aus KG, 20.11.2015 - 6 U 15/14
    Der Kläger macht vielmehr einen bestimmten Tagessatz geltend, wie er bei einer Summenversicherung üblich ist (vgl. zur Krankentagegeldversicherung als Summenversicherung: BGH VersR 1989, 943 f. - zitiert nach juris: Rdnr. 11).

    Die Zahlung einer Berufsunfähigkeitsrente tritt jedoch an die Stelle des Arbeitseinkommens, so dass der Schutzzweck der Krankentagegeldversicherung erreicht ist (vgl. BGH VersR 1989, 943 f - zitiert nach juris: Rdnr. 11).

  • BGH, 20.06.2012 - IV ZR 141/11

    Krankentagegeldversicherung: Prüfungsgrundlagen für eine eingetretene

    Auszug aus KG, 20.11.2015 - 6 U 15/14
    Der Kläger misst der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGHZ 186, 115 ff - zitiert nach juris: Rdnr. 30, BGH VersR 2012, 981 f. - zitiert nach juris: Rdnr. 9, 12) zur Möglichkeit einer ins Gewicht fallenden Besserung des Gesundheitszustandes eine fehlerhafte Bedeutung bei.
  • BGH, 11.09.2013 - IV ZR 303/12

    Ratenschutz-Arbeitsunfähigkeitsversicherung: Erlöschen des Versicherungsschutzes

    Auszug aus KG, 20.11.2015 - 6 U 15/14
    Es entspricht der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, dass für den durchschnittlichen Versicherungsnehmer ohne weiteres einsichtig ist, dass Arbeitsunfähigkeit einerseits sowie Berufs- und Erwerbsunfähigkeit andererseits sich gegenseitig ausschließen und unterschiedliche Risikoarten abdecken, für die jeweils verschiedene Versicherungen zur Verfügung stehen (vgl. BGH VersR 2013, 1397 ff - zitiert nach juris: Rdnr. 16).
  • BGH, 26.02.1992 - IV ZR 339/90

    Rückgewähranspruch des Versicherers bei Berufsunfähigkeit oder Rentenbezug des

    Auszug aus KG, 20.11.2015 - 6 U 15/14
    Diese Gesichtspunkte haben den Bundesgerichtshof zu der Auffassung bewegt, die Klauseln in der Krankentagegeldversicherung über eine Beendigung des Versicherungsverhältnisses bei Eintritt von Berufsunfähigkeit wegen unangemessener Benachteiligung für unwirksam zu erachten (vgl. BGHZ 117, 92 ff = NJW 1992, 1164 ff - zitiert nach juris: Rdnr. 18, 19; BGH VersR 1992, 479 ff - zitiert nach juris: Rdnr. 17), weil eine Gesundheitsbesserung zur Beendigung der Berufsfähigkeit führen könnte.
  • BGH, 05.02.1997 - IV ZR 67/96

    Ausschluß des Bezuges von Krankentagegeld wegen Bezug einer

    Auszug aus KG, 20.11.2015 - 6 U 15/14
    Der Senat berücksichtigt dabei auch, dass der Begriff der Berufsunfähigkeit in den Bedingungen der Krankentagegeldversicherung anders definiert sein kann als in den Bedingungen einer Berufsunfähigkeitsversicherung, so dass der Bezug einer BU-Rente nicht automatischen den Anspruch auf Krankentagegeld ausschließt (vgl. BGH VersR 1997, 481 f. - zitiert nach juris: Rdnr. 17 - für den Fall einer bewilligten BU-Rente auf Grund einer Klausel, bei der das Merkmal "voraussichtlich dauernd" durch eine unwiderlegbare Vermutung bestätigt wurde).
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